Indem Sie in die Säule 3a einbezahlen. Sie haben die Wahl zwischen einer Versicherunglösung und einem Bankkonto. Die Beiträge können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das einbezahlte Kapital können Sie zur Rückzahlung der Hypothek auf Ihrem Eigenheim oder als Altersvorsorge verwenden. Beim Bezug wird das Kapital zu einem niedrigeren Satz
Sammeln Sie alle Unterlagen, die die Steuererklärung betreffend, laufend in einen Umschlag, Schachtel etc. Das sind zum Beispiel Lohnausweise, Bank- und Hypothekenbescheinigungen, Krankenkassenabrechnungen, Belege (auch Kassenzettel) für Liegenschaftsunterhalt oder Spendenbescheinigungen. Wenn Sie viele Wertschriften besitzen, verlangen Sie bei Ihrer Bank am besten einen Steuerauszug. Der Auszug kostet relativ viel, spart
Im Kanton Bern können 20 % des Eigenmietwerts pauschal vom Einkommen abgezogen werden (10% in den ersten 10 Jahren). Es ist sinnvoll, kleinere Unterhaltsarbeiten im gleichen Jahr auszuführen, damit der Abzug schlussendlich mehr als die 20 % Pauschale beträgt. Liegenschaftsunterhalt unter den 20 % ist steuerlich nicht relevant, weil die
Unbedingt kontrollieren! Nach Erhalt der definitiven Veranlagungsverfügung haben Sie 30 Tage Zeit, um Einsprache zu erheben. Sie können so noch Fehler korrigieren, die beim Ausfüllen der Steuererklärung passiert sind, aber auch ungerechtfertigte Aufrechnungen der Steuerverwaltung anfechten. Ich kontrolliere die definitve Veranlagungsverfügung gern für Sie und formuliere wenn nötig die Einsprache