Unbedingt kontrollieren!
Nach Erhalt der definitiven Veranlagungsverfügung haben Sie 30 Tage Zeit, um Einsprache zu erheben. Sie können so noch Fehler korrigieren, die beim Ausfüllen der Steuererklärung passiert sind, aber auch ungerechtfertigte Aufrechnungen der Steuerverwaltung anfechten.
Ich kontrolliere die definitve Veranlagungsverfügung gern für Sie und formuliere wenn nötig die Einsprache an die Steuerverwaltung.